Abfallwirtschaftsrecht

Seit vielen Jahren beraten Heinemann & Partner in allen Fragen des Abfallrechts und der Abfallwirtschaft.

Kommunen, öffentliche Unternehmen und Unternehmen der Abfallwirtschaft unterstützen wir insbesondere bei

  • der Errichtung, dem Betrieb und der Stilllegung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen,
  • der Gestaltung von Entsorgungsverträgen und Entsorgungskooperationen,
  • der Gründung von Entsorgungsverbänden,
  • der Umsetzung der vielfältigen untergesetzlichen Regelwerke,
  • der Beachtung vergaberechtlicher Vorgaben,
  • Konflikten mit dem Umweltstrafrecht.

Gewerbliche und industrielle Unternehmen sowie Unternehmen der Bodenschätzegewinnung beraten und vertreten wir bei der Gestaltung ihrer Abfallentsorgung und damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Den Betreibern von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen bieten wir eine qualifizierte Betreuung bei:

  • Anlagenplanungen,
  • Genehmigungsverfahren,
  • Anlagenerrichtung und -betrieb,
  • der Stilllegungen und Maßnahmen in der Nachbetriebsphase.

Dies gilt für Deponien, die dem abfallrechtlichen Zulassungsrecht unterliegen, ebenso wie für Anlagen, die - allein oder ergänzend - der Zulassung nach dem Immissionsschutzrecht, dem Bergrecht oder dem Wasserrecht bedürfen.

Wir beraten bei der Anlagenplanung, bei der Erstellung von Antragsunterlagen sowie im Genehmigungsverfahren. Wir klären in dieser Phase neben spezifisch abfall(wirtschafts)rechtlichen Fragen - dazu gehören etwa Geltung und Reichweite von Abfallwirtschaftsplänen oder das vielfach problematische Verhältnis von nationalen zu europarechtlichen Vorschriften - auch alle weiteren Fragen, die sich typischerweise aus dem öffentlichen Baurecht, dem Naturschutzrecht, dem Bodenschutz- und Altlastenrecht oder dem Vergaberecht ergeben.

In der Betriebsphase unterstützen wir beim Anlagenmanagement und erarbeiten Lösungen für öffentlich-rechtliche Problemstellungen wie etwa die Abgrenzung von Abfallverwertung und -beseitigung, die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen oder das Vorgehen bei Anlagenänderungen. Zudem beraten wir beim Vertragsmanagement, beispielsweise bei der Prüfung von Ansprüchen auf Vertragsanpassung oder bei vergaberechtlichen Fragen.

In der Stilllegungs- und Nachbetriebsphase von Deponien wirken wir auf die Festlegung angemessener, wirtschaftlich tragfähiger Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen hin. Bei der Stilllegung anderer Anlagen setzen wir uns vor allem für die sachgerechte Gestaltung behördlicher Vorgaben ein.

Öffentlichen Unternehmen der Abfallwirtschaft bieten wir bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmaßnahmen, beim Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen und bei anderen unternehmerischen Entscheidungen eine im Recht der Öffentlichen Unternehmen spezialisierte Beratung.

 

Ansprechpartner:

Gregor Franßen, EMLE (Essen)

Dr. Jürgen Glückert (Essen)

Dr. Wolf Dieter Sondermann (Essen)

Birgit Hejma (Essen) 



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