Bankrecht

Die Tätigkeit von Heinemann & Partner im Bereich des Bankrechts umfasst alle Bereiche des Bankprivatrechts wie z. B. das Einlagen- und Kreditgeschäft, den Zahlungsverkehr und das Kreditsicherungsrecht sowie den Wertpapierhandel. Wir haben uns insbesondere auf den in der Praxis wichtigen Bereich der Absatzfinanzierung spezialisiert. Zur Absatzfinanzierung gehört das gesamte Leasing-, Factoring- und Mietkaufgeschäft sowie die gewerbliche Finanzierung des Anlage- und Umlaufvermögens durch Kreditinstitute.

 

 Ansprechpartner:  

Dr. Andreas Schröder (Essen)



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