Das Bodenschutzrecht hat im vergangenen Jahrzehnt - insbesondere nach Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Jahre 1999 - in der anwaltlichen Praxis stark an Bedeutung gewonnen.
Heinemann & Partner berät und unterstützt Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen bei allen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Fragen des Bodenschutz- und Altlastenrechtes, insbesondere:
- Begleitung von Grundstücksentwicklungsmaßnahmen auf vorgenutzten, kontaminierten Flächen
- Erstellung und Abschluss von öffentlich-rechtlichen (Sanierungs-)Verträgen
- Gestaltung von bodenschutzrechtlichen Klauseln in Grunderwerbs- und Mietverträgen
- Bodenschutzrechtliche Risikobewertung im Rahmen von Due Diligence
- Abwehr von Sanierungsverfügungen
Im Rahmen der bodenschutzrechtlichen Beratung streben wir stets eine kosensuale Lösung zwischen den Beteiligten an, da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass für den Mandanten nur so ein zeitnahes, interessengerechtes Ergebnis insbesondere im Hinblick auf finanzielle Aspekte erzielt werden kann.
Ansprechpartner:
Gregor Franßen (Essen)
Axel Pottschmidt (Essen)
Dr. Wolf Dieter Sondermann (Essen)
Birgit Hejma (Essen)

