Heinemann & Partner bieten auf dem Gebiet des Fischereirechts, das traditionell die Nutzung der Fischereirechte durch Fischereigenossenschaften, Rechtsinhaber und deren Pächter umfasst, eine fundierte, praxisorientierte Beratung, etwa bei folgenden Problemen:
- Gründung von Fischereigenossenschaften,
- Gestaltung von Satzungen der Genossenschaften,
- Gestaltung von Fischereipachtverträgen,
- Übertragung und Nachweis von selbständigen und an das Eigentum gebundenen Fischereirechten,
- Geltendmachung von Fischereischäden, z.B. durch Gewässerverunreinigungen, Wasserkraftanlagen,
- Einschränkung der Ausübung der Fischerei durch naturschutzrechtliche Festsetzungen, z.B. Landschaftspläne und ordnungsbehördliche Verordnungen,
- Einwendungen gegen Maßnahmen im und am Gewässer, die die Ausübung der Fischerei beeinträchtigen können.
Dabei gewährleisten wir, dass andere relevante Rechtsgebiete, wie das Wasserrecht, das Natur- und Tierschutzrecht sowie das Zivil- und Wirtschaftsrecht, berücksichtigt werden.
Ansprechpartner:
Dr. Gerhard Driewer (Essen)

