Fischereirecht

Heinemann & Partner bieten auf dem Gebiet des Fischereirechts, das traditionell die Nutzung der Fischereirechte durch Fischereigenossenschaften, Rechtsinhaber und deren Pächter umfasst, eine fundierte, praxisorientierte Beratung, etwa bei folgenden Problemen:

  • Gründung von Fischereigenossenschaften,
  • Gestaltung von Satzungen der Genossenschaften,
  • Gestaltung von Fischereipachtverträgen,
  • Übertragung und Nachweis von selbständigen und an das Eigentum gebundenen Fischereirechten,
  • Geltendmachung von Fischereischäden, z.B. durch Gewässerverunreinigungen, Wasserkraftanlagen,
  • Einschränkung der Ausübung der Fischerei durch naturschutzrechtliche Festsetzungen, z.B. Landschaftspläne und ordnungsbehördliche Verordnungen,
  • Einwendungen gegen Maßnahmen im und am Gewässer, die die Ausübung der Fischerei beeinträchtigen können.

Dabei gewährleisten wir, dass andere relevante Rechtsgebiete, wie das Wasserrecht, das Natur- und Tierschutzrecht sowie das Zivil- und Wirtschaftsrecht, berücksichtigt werden.

 

Ansprechpartner:  

Dr. Gerhard Driewer (Essen)



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