Im Kommunalrecht beraten und vertreten wir vor allem Kommunen und Kommunalunternehmen im Bereich des Kommunalwirtschaftsrechts bei allen rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Gründung und der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen ergeben. Wir unterstützen Kommunen und Kommunalunternehmen bei
- der Beurteilung, ob ein neue (nicht-)wirtschaftliche Betätigung vorliegt, die eine erneute Prüfung auslöst,
- der Bestimmung und Bewertung des die (nicht-)wirtschaftliche Betätigung rechtfertigenden öffentlichen Zwecks,
- der Abgrenzung der unterschiedlichen Anforderungen an wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche, örtliche und überörtliche Betätigungen
- der Frage, ob und in welchem Umfang eine Gewinnerzielungsabsicht erlaubt und/oder geboten ist,
- der Prüfung, ob die weiteren Voraussetzungen an die Ausgestaltung eines Kommunalunternehmens, insbesondere an die Rechtsform, die Haftungsbeschränkung und die Vertretung der Kommune, eingehalten werden,
- Auseinandersetzungen innerhalb der Gremien von Kommunalunternehmen und
- Streitigkeiten mit der Kommunalaufsicht.
Die relevanten Bezüge zum Vergaberecht sind uns vertraut.
Ergänzend werden wir auch für Organe und Organmitglieder von Kommunen tätig, soweit es um innerkommunale Auseinandersetzungen geht.
Ansprechpartner:
Gregor Franßen (Essen)
Dr. Wolf Dieter Sondermann (Essen)
Birgit Hejma (Essen)

