Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Bau- und Planungsrecht beraten und vertreten Heinemann & Partner Investoren, öffentliche Auftraggeber und Privatpersonen zu allen für Planung und Bau maßgeblichen Fragen einschließlich solchen des Raumordnungsrechts, des Bodenschutz- und Altlastenrechts, des Naturschutzrechts und des Immissionsschutzrechts.

Bei der Realisierung von planungsbedürftigen Vorhaben unterstützen wir Investoren und Kommunen insbesondere

  • bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen
  • in Raumordnungsverfahren
  • bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen und anderen Anforderungen nach dem Naturschutzrecht
  • bei der Gestaltung von städtebaulichen Verträgen sowie von Durchführungsverträgen im Zusammenhang mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.

Bei der Vorbereitung und Durchführung baurechtlicher Genehmigungsverfahren klären wir für Investoren und private Bauherren alle rechtlichen Probleme, die sich aus Vorgaben des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, aber u. a. auch des Bodenschutz- und Altlastenrechts, des Immissionsschutzrechts, des Denkmalschutzrechts und des Naturschutzrechts ergeben können. Erforderlichenfalls setzen wir die Rechte unserer Mandanten in Widerspruchs- oder Klageverfahren durch.

Unternehmen und Privatpersonen beraten und vertreten wir bei der Abwehr unzulässiger Beeinträchtigungen durch benachbarte störende oder unverträgliche Nutzungen.

Baugenehmigungsbehörden und in ihrer Planungshoheit berührte Kommunen unterstützen wir in Genehmigungs-, Widerspruchs- und Gerichtsverfahren, beispielsweise bei der Abwehr von Angriffen gegen bauaufsichtliche Entscheidungen oder Bauleitplanungen und von Amtshaftungsansprüchen.

Investoren und privaten Bauherren bieten wir gemeinsam mit unseren im Notariat tätigen Anwälten eine qualifizierte Beratung zur Gestaltung von Grundstückskaufverträgen und zu allen weiteren immobilienrechtlichen Fragen. Diese Teamarbeit ist von besonderem Nutzen, wenn es gilt, öffentlich-rechtliche Risiken, beispielsweise die Haftung für mögliche Altlasten, durch vorteilhafte Vertragsgestaltungen einzugrenzen.

Unsere Spezialisten im privaten Baurecht beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Vereinbarung und bei Streitigkeiten über Planungs- und Bauleistungen.

 

Ansprechpartner:  

Axel Pottschmidt (Essen)

Dr. Gerhard Driewer (Essen) 

Dr. Wolf Dieter Sondermann (Essen)

Birgit Hejma (Essen)



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