Wasserrecht

Heinemann & Partner bieten eine auf langjährige Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet gestützte Beratung und Vertretung zu sämtlichen Bereichen des Wasserrechts.

Der Kreis unserer Mandanten umfasst öffentliche und private Wassernutzer, wie Kommunen, Wasserverbände, Wasserversorgungsunternehmen, industrielle und gewerbliche Unternehmen als Direkt- oder Indirekteinleiter sowie als Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Unternehmen, die bei Vorhaben der Bodenschätzegewinnung mit wasserrechtlichen Anforderungen konfrontiert sind. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Interessen, beispielsweise

  • in wasserrechtlichen Anlagenzulassungsverfahren,
  • in Planfeststellungsverfahren bei Gewässerausbauvorhaben,
  • bei der Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten,
  • in Abwasserabgabe- und Entwässerungsgebührenstreitigkeiten,
  • bei der Gestaltung von Betreiberverträgen für Abwasseranlagen.

Ferner beraten wir bei Projekten, die einer Zulassung nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen oder genehmigungsfrei sind, jedoch Belange des Wasserrechts berühren. Hierzu zählen u.a. Anlagen, die den Vorschriften des Immissionsschutz-, Bau-, Berg- oder Abgrabungsrechts unterliegen, sowie Straßen und sonstige Verkehrsanlagen.

Besondere Anforderungen an eine qualifizierte Beratung ergeben sich aus den Änderungen und neuen Anforderungen, die die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und anderen EG-Richtlinien in deutsches Recht mit sich bringt und auf die sich öffentliche und private Wassernutzer sowie die Wasserwirtschaftsbehörden rechtzeitig einstellen müssen. Hinzu kommt ein weitergehender Hochwasserschutz, der zahlreiche Nutzungskonflikte auslöst, sowie die anhaltende Diskussion um eine Neuordnung des deutschen Wasserrechts insbesondere im Hinblick auf eine umfassendere Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

Durch eine kontinuierliche Mitarbeit zum Beispiel in Ausschüssen der DWA stellen wir eine frühzeitige Information über alle aktuellen fachlichen und rechtlichen Entwicklungen sicher und können so unseren Mandanten eine auch im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen stets aktuelle und kompetente Beratung bieten.

 

Ansprechpartner:  

Dr. Gerhard Driewer (Essen)

Dr. Thomas Burckhardt (Leipzig)

Dr. Wolf Dieter Sondermann (Essen)



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