Wettbewerbsrecht

Heinemann & Partner beraten und vertreten bei allen wettbewerbsrechtlichen Problemen. Dabei prüfen wir im Vorfeld von Wettbewerbsmaßnahmen deren rechtliche Zulässigkeit, um späteren Angriffen von Konkurrenten vorzubeugen. Bei Rechtsverletzungen gehen wir gegen die Wettbewerber unserer Mandanten außergerichtlich und notfalls gerichtlich vor.

Eine besondere Bedeutung hat das Wettbewerbsrecht bei der Bewertung von Internet-Auftritten gewonnen. Dies gilt etwa für Rechtsfragen im Bereich des E-Commerce, bei Versteigerungen, Bildung von Einkaufsgemeinschaften oder bei der E-mail Werbung. Wir vertreten unsere Mandanten daher auch im Zusammenhang mit allen rechtlichen Fragen, die sich aus der Nutzung des Internets durch unsere Mandanten und deren Konkurrenten ergeben.

Daneben vertreten wir unsere Mandanten im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Urheberrechts. Hier haben wir uns insbesondere auf die Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen aus Architektenleistungen spezialisiert.

Im modernen Geschäftsleben gewinnen Marken eine immer größere Bedeutung. Wir nehmen daher für unsere Mandanten die Anmeldung von Marken vor und setzen die Geltung von Markenrechten - auch gegen Angriffe von Konkurrenten - durch.

Im Bereich des Markenschutzes hat das Internet ebenfalls eine große Bedeutung erhalten. Wir unterstützen unsere Mandanten deshalb bei ihrer Internet-Strategie. Dazu gehört vor allem die Auswahl und die Verteidigung von Domains.

 

Ansprechpartner:  

Dr. Andreas Schröder (Essen)

Dr. Thomas Burckhardt
(Leipzig)



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