Wirtschaftsstrafrecht

Die Strafverteidigung hat für Heinemann & Partner eine besondere Tradition. Bereits der Kanzleigründer Dr. Gustav Heinemann und sein damaliger Partner Dr. Diether Posser machten sich in den 50er und 60er Jahren in politischen Strafprozessen, als "Anwälte im Kalten Krieg", einen Namen. Auch heute ist es unser Anliegen, die Rechte von Beschuldigten gegen strafprozessuale und sonstige staatliche Eingriffe zu verteidigen. Dabei beschränken wir uns auf die Bereiche des Wirtschafts-, Umwelt- und Steuerstrafrechts. Wir vertreten Mitarbeiter (insbesondere in leitenden Positionen) von Banken und Behörden sowie aus der Industrie.

Daneben beraten wir Betriebe und Behörden bei der Abwehr von deliktischen Angriffen (z.B. bei Korruption, Untreue, Geheimnisverrat, Industriespionage, Submissionsabsprachen). Dabei begleiten wir die Aufklärung dieser Straftaten im Zusammenhang mit den Revisionsabteilungen und Rechnungsprüfungsämtern, wobei ggf. auch Detekteien vermittelt werden. Die genannten Straftaten verursachten vielfach einen erheblichen Schaden. Wir kümmern uns daher auch um die zivilrechtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, die aus solchen Straftaten gegen Behörden und Betriebe resultieren.

 

Ansprechpartner:  

Dr. Johannes Graute (Essen)

Dr. Andreas Schröder (Essen)



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