Prof. Dr. Dieter Leuze

Prof. Dr. Dieter Leuze

Rechtsanwalt, Essen

Öffentliches Recht

Rechtsgebiete

Hochschulrecht, öffentliches Dienstrecht

Kontakt

Sekretariat: Frau Tobies
Telefon: 0201/1095-730
Fax: 0201/1095-820
E-Mail: Platzhalter

Zur Person

Rechtsanwalt (Deutschland) in Essen. Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm.

Seit Februar 2006 verstärkt Prof. Dr. Dieter Leuze die öffentlich-rechtliche Abteilung bei Heinemann & Partner.

Prof. Dr. Dieter Leuze wurde 1933 in Heilbronn/Neckar geboren. Nach seinem Studium in Tübingen und München schloss er 1960 seine Promotion über das Thema "Die Entwicklung des Persönlichkeitsrechts im 19. Jahrhundert - zugleich ein Beitrag zum Verhältnis allgemeines Persönlichkeitsrecht - Rechtsfähigkeit" an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen ab. Danach erfolgte eine Ministeriallaufbahn, zunächst im Arbeits- und Sozialministerium Baden-Württemberg, ab 1996 im Kultusministerium Baden-Württemberg.

Seine Hochschulkarriere begann Prof. Dr. Dieter Leuze im Jahr 1972: Seit ihrer Gründung war er bis 1991 Kanzler der Universität-Gesamthochschule Essen, jetzt Universität Duisburg-Essen, und prägte so die Entwicklung dieser Universität, an der er zudem Professor für Verwaltungsrecht war, wesentlich mit. Ab 1988 lehrte Herr Prof. Dr. Dieter Leuze auch an der Ruhr-Universität Bochum, wo er - teils in Zusammenarbeit mit dem früheren Bochumer Rektor, dem Völkerrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Knut Ipsen - Vorlesungen zum öffentlichen Recht hielt, insbesondere zum Hochschul- und Schulrecht sowie zum Personalvertretungsrecht. Im Jahr 1998 erfolgte die Ernennung zum Honorarprofessor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.

Anwaltlich ist Prof. Dr. Dieter Leuze seit 1998 tätig. Besondere Schwerpunkte, die er auch bei Heinemann & Partner weiter verfolgen wird, bildeten dabei das Hochschul-, Beamten- und Arbeitnehmererfindungsrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Urheberrechts und des Strafrechts.

Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Dr. Dieter Leuze u.a. Mitglied des Stiftungsrates der gemeinnützigen Trägerstiftung der Fachhochschule für Ökonomie und Management (FOM) und Senatsmitglied der FOM. Er wirkt mit seinen zahlreichen Veröffentlichungen maßgeblich an der wissenschaftlichen Diskussion und Rechtsentwicklung mit.

Veröffentlichungen:

(Auswahl)

  • Unvereinbarkeit von Beamtenstatus und Rechtsanwaltszulassung?
    Verwaltungsrundschau 6/2009, S. 188 ff.
  • Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)
    Kommentar (zusammen mit Prof. Dr. Volker Epping)
  • Die derzeitigen und künftigen Leitungsstrukturen in der Hochschulmedizin unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des Verwaltungsdirektors
    Medizinrecht (MedR) 1996, S. 493 ff.
  • Die wissenschaftlichen Hochschulen Nordrhein-Westfalens zwischen Autonomie und staatlichen Eingriffen
    Wissenschaftsrecht (WissR) 1992, S. 1 ff.
  • Urheberrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in den Hochschulen
    2. Auflage 2003
  • Kommentierung zu Art. 97 GG
    in: Friauf/Höfling, Berliner Kommentar zum Grundgesetz, 2005
  • Bemerkungen zu der Dienstaufsicht über Richter und zur richterlichen Befangenheit
    Der Öffentliche Dienst (DÖD) 2002, S. 133 ff.
  • Kritische Anmerkungen zu § 42 ArbEG
    Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) 2005, S. 27 ff.
  • Kommentierung zu den §§ 40 bis 42 ArbEG
    in: Reimer/Schade/Schippel/Kaube/Leuze, Kommentar zum Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, 7. Auflage 2000
  • Ordnungsmaßnahmen gegen Strafverteidiger
    Strafverteidiger (StV) 2004, S. 101 ff.



© 2009 by Heinemann & Partner, Rechtsanwälte Essen