Am 08.08.2019 (Aktenzeichen VII ZR 34/18) hat der BGH ein Urteil erlassen, dass die Baurechtswelt nachhaltig verändern wird. Der BGH hat entschieden, dass die VOB/B nicht verbindlich regelt, wie im Falle einer über 110% hinausgehenden Mengenüberschreitung die Bildung des neuen Preises zu erfolgen hat.
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