Wichtig für alle Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Gesellschafter von Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft) und Personengesellschaften in Form einer GmbH & Co. KG:
Die Insolvenzantragspflicht soll nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden.
Read More