Eine gesetzeskonforme Nachweisführung gemäß Nachweisverordnung (NachwV) kann in Coronazeiten Schwierigkeiten bereiten oder Infektionsrisiken nicht im gebotenen Maße vorbeugen. Der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) „Abfallwirtschaft und Coronavirus“ vom 20.03.2020 schafft – wie ähnliche Bestimmungen in anderen Bundesländern auch – hier die notwendige Flexibilität. Der ursprünglich bis zum 30.04.2020 befristete Erlass gilt nach Auskunft des Ministeriums bis auf Widerruf fort.
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