Daily Archives 19/06/2020

Abfallrechtliches Nachweisverfahren in Zeiten der Coronakrise: NRW-Erlass auf unbestimmte Zeit verlängert

Eine gesetzeskonforme Nachweisführung gemäß Nachweisverordnung (NachwV) kann in Coronazeiten Schwierigkeiten bereiten oder Infektionsrisiken nicht im gebotenen Maße vorbeugen. Der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) „Abfallwirtschaft und Coronavirus“ vom 20.03.2020 schafft – wie ähnliche Bestimmungen in anderen Bundesländern auch – hier die notwendige Flexibilität. Der ursprünglich bis zum 30.04.2020 befristete Erlass gilt nach Auskunft des Ministeriums bis auf Widerruf fort.
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