KOMMUNEN aufgepasst! – Verfassungsrechtliche Grenzen für die Kreisumlage
Die Kreisumlage ist das zentrale Instrument zur Finanzierung der Kreise und führt vor allem bei leistungsschwächeren Gemeinden zu starken finanziellen Belastungen. Daraus entsteht nicht selten Streit, zumal die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen an die Festlegung der Kreisumlage stark vom Einzelfall abhängt.
Bei der Kreisumlage handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Geldleistung der kreisangehörigen Gemeinden zur Finanzierung der vom Kreis erbrachten Leistungen und erfüllten Aufgaben. Sie wird für jedes Haushaltsjahr in der Haushaltssatzung des Kreises festgesetzt. Auf dieser Grundlage ergehen die Festsetzungsbescheide gegenüber den umlageverpflichteten Gemeinden.
Selbstverwaltungsgarantie: Anspruch auf aufgabenangemessene Finanzausstattung
Verfassungsfeste Finanzhoheit der Gemeinden
Unzumutbare Belastung der gemeindlichen Finanzkraft
Offene Fragen
Anhörung als wesentliches Verfahrensrecht der Gemeinden
Praxistipp
Abschließend bleibt damit festzuhalten, dass die konkrete Höhe der Kreisumlage aufgrund der Individualität der jeweiligen Umstände auch weiterhin ein häufiger Streitpunkt sein wird. Allerdings bestätigen die jüngsten Urteile zum Anhörungserfordernis den Trend zur Stärkung der Verfahrensrechte der kreisangehörigen Gemeinden. Von der Kreisumlage betroffene Gemeinden und Gemeindevertreter sollten daher auf die Einhaltung der Anhörungsverpflichtung bestehen, damit ihre finanziellen Bedürfnisse und Interessen von den Landkreisen in angemessenem Umfang berücksichtigt werden. Zugleich sollten jedoch auch die Kreise sowie die dort zuständigen Entscheidungsträger aus eigenem Antrieb auf die Einhaltung dieses Verfahrensschrittes achten, damit sich eventuelle Rechtsstreitigkeiten bereits im Voraus vermeiden lassen. Sollten rechtliche Auseinandersetzungen gleichwohl unvermeidbar sein, empfiehlt sich angesichts der Komplexität der Materie sicherlich anwaltlicher Rat.
Der Beitrag ist etwas ausführlicher abgedruckt in der Ausgabe 12/2018 des Magazins KOMMUNAL.
Ansprechpartner
Janosch Neumann
Öffentliches Recht und Vergabe, Bauen und Immobilien