Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eine Verlängerung der Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes beschlossen. Das ursprünglich bis zum 31.03.2021 befristete Gesetz soll bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Die öffentliche Beteiligung bei Planungs- und Infrastrukturvorhaben soll dadurch weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen können.
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Archives for Öffentliches Recht und Vergabe
Weitere Verstärkung unserer öffentlich-rechtlichen Abteilung durch Frau Dr. Stephanie Terfehr
Zum 01.01.2021 werden wir unsere öffentlich-rechtliche Praxis mit Frau Dr. Stephanie Terfehr weiter ausbauen. Frau Dr. Terfehr ist als Fachanwältin für Verwaltungsrecht auf das öffentliche Bau- und Planungsrecht sowie das baubezogene Umweltrecht spezialisiert.
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Kommunale Daseinsvorsorge aus rechtlicher Sicht
Der Begriff Daseinsvorsorge wird nicht selten als schillernd, unscharf oder konturenlos kritisiert. Doch was bedeutet eigentlich Daseinsvorsorge im Rechtssinne und welche Rechte und Pflichten, ja auch Möglichkeiten ergeben sich für Kommunen?
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Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist am 29.10.2020 in Kraft getreten
Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vom 23.10.2020 wurde am 28.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 29.10.2020 in Kraft getreten. Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, auf die die Praxis sich einstellen muss.
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JUVE Handbuch 2020/21 würdigt Baurechtsabteilung und öffentlich-rechtliche Kompetenz von Heinemann
Im jüngst veröffentlichten JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/21 würdigt der JUVE-Verlag einmal mehr unsere Baurechtsabteilung. Bei dieser Gelegenheit hebt der JUVE Verlag auch unsere vorhandene öffentlich-rechtliche Kompetenz hervor.
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Rechtliche Rahmenbedingungen für zirkuläre Produktgestaltung – Status Quo und Ausblick
Am 19.10.2020 wird Rechtsanwalt Janosch Neumann einen Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen für Zirkuläre Wertschöpfung geben und zum Thema „Ressourceneffiziente Produktgestaltung nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsrechts: Status quo und Ausblick“ referieren. Das Online-Seminar findet in Zusammenarbeit mit dem Prosperkolleg und der Effizienz-Agentur NRW statt.
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Privatisierung kommunaler Hoheitsaufgaben – Was geht und was nicht?
Nicht nur in Zeiten coronabedingt wegbrechender Einnahmen stellt sich für viele Kommunen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Effizienz der Haushaltsführung die Frage nach einer unter Umständen kostengünstigeren Auslagerung auch hoheitlicher Aufgaben auf Private. Die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet dieser Beitrag.
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Online-Seminar: Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft in der betrieblichen Praxis
Am 11.08.2020 referiert Rechtsanwalt Janosch Neumann im Rahmen des Online-Seminars „Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft in der betrieblichen Praxis“ zum Thema „Ressourceneffiziente Produktgestaltung nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsrechts: Status Quo und Ausblick“.
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Grundsatzentscheidung des EuGH zum Verschlechterungsverbot bei Grundwasserbenutzungen und zu Klagerechten Privater
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 28.05.2020 (Rs. C 535/18) wichtige verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fragen zum Gewässerschutz bei der Zulassung von Infrastrukturprojekten geklärt. Damit werden auch bislang nicht höchstrichterlich entschiedene Fragen zum Verschlechterungsverbot bei Grundwasserbenutzungen beantwortet.
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Abfallrechtliches Nachweisverfahren in Zeiten der Coronakrise: NRW-Erlass auf unbestimmte Zeit verlängert
Eine gesetzeskonforme Nachweisführung gemäß Nachweisverordnung (NachwV) kann in Coronazeiten Schwierigkeiten bereiten oder Infektionsrisiken nicht im gebotenen Maße vorbeugen. Der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) „Abfallwirtschaft und Coronavirus“ vom 20.03.2020 schafft – wie ähnliche Bestimmungen in anderen Bundesländern auch – hier die notwendige Flexibilität. Der ursprünglich bis zum 30.04.2020 befristete Erlass gilt nach Auskunft des Ministeriums bis auf Widerruf fort.
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