Archives for Öffentliches Recht und Vergabe

Privatisierung kommunaler Hoheitsaufgaben – Was geht und was nicht?

Nicht nur in Zeiten coronabedingt wegbrechender Einnahmen stellt sich für viele Kommunen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Effizienz der Haushaltsführung die Frage nach einer unter Umständen kostengünstigeren Auslagerung auch hoheitlicher Aufgaben auf Private. Die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet dieser Beitrag.
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Abfallrechtliches Nachweisverfahren in Zeiten der Coronakrise: NRW-Erlass auf unbestimmte Zeit verlängert

Eine gesetzeskonforme Nachweisführung gemäß Nachweisverordnung (NachwV) kann in Coronazeiten Schwierigkeiten bereiten oder Infektionsrisiken nicht im gebotenen Maße vorbeugen. Der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) „Abfallwirtschaft und Coronavirus“ vom 20.03.2020 schafft – wie ähnliche Bestimmungen in anderen Bundesländern auch – hier die notwendige Flexibilität. Der ursprünglich bis zum 30.04.2020 befristete Erlass gilt nach Auskunft des Ministeriums bis auf Widerruf fort.
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Bundeseinheitliche Konkretisierung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung durch die neue BundeskompensationsV

Während der Corona-Krise beinahe unbemerkt ist am 03.06.2020 die Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung – BKompV) in Kraft getreten. Sie schafft begrüßenswerte Vereinheitlichungen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, aber nicht für alle Vorhaben.
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Online-Seminar: Umwelt- und Abfallrecht in Zeiten von Corona

Am 19.06.2020 gibt Rechtsanwalt Janosch Neumann in einem Online-Seminar für die IHK Mittlerer Niederrhein einen Überblick zu Corona-bedingten Besonderheiten im Umwelt- und Abfallrecht. Das Online-Seminar soll auch einem intensiven Austausch und für Erfahrungsberichte dienen.
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Corona-Krise: Welche Auswirkungen hat die Pandemie auf die Durchführung laufender und die Einleitung neuer Vergabeverfahren?

Sowohl in Deutschland wie auch global wird derzeit das Wirtschaftsleben „zurückgefahren“, damit soziale Kontakte vermieden und eine Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie verlangsamt werden kann. Die absehbaren Folgen für die Durchführung öffentlicher Aufträge liegen auf der Hand: Bei Lieferaufträgen besteht das Risiko einer Waren- und Materialverknappung, z.B. weil Produktionskapazitäten heruntergefahren werden müssen oder nötiges Vormaterial nicht zur Verfügung steht. Bei Bauaufträgen besteht ebenfalls das Risiko einer eingeschränkten Materialverfügbarkeit und/oder -verteuerung.
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