LAG Düsseldorf: Kein Urlaubsanspruch während der Freistellungsphase bei Altersteilzeit

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist mit Urteil vom 13.07.2018 einer Ausweitung von Urlaubsansprüchen während der Altersteilzeit im sogenannten Blockmodell entgegengetreten (Az.: 6 Sa 272/18). Damit wurde die Vorinstanz in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

Verklagt war ein weltweit tätiges Konzernunternehmen mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern in Altersteilzeit. Der Kläger forderte eine fünfstellige Urlaubsabgeltung, weil nach seiner Auffassung auch in der Freistellungsphase ein Urlaubsanspruch entstanden sei. Daher bestehe nach der zwischenzeitlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber in Höhe des ansonsten geschuldeten Urlaubsentgelts.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist jedoch zumindest im Ergebnis einer Klausel im Altersteilzeitvertrag der Parteien gefolgt, wonach in der Freistellungsphase kein Urlaubsanspruch besteht. Folglich kommt insoweit auch nicht dessen finanzielle Abgeltung in Betracht.

Es handelt sich vorliegend um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, die von den Instanzgerichten bislang unterschiedlich beantwortet wurde. Mit Rücksicht hierauf hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Ansprechpartner

Dr. Uwe Julius Faustmann

Arbeits- und Dienstvertragsrecht, Insolvenzen und Sanierungen, Wirtschaft und Finanzen

0201 1095 708 | faustmann@raehp.de