Gewerbliches Mietrecht
Das gewerbliche Mietrecht gehört als Teil des Immobilienwirtschaftsrechts seit langem zu unseren Tätigkeitsfeldern. Wir beraten und vertreten laufend bei der Konzeption, dem Entwurf und der Verhandlung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen.
Ausgehend von Ihrer konkreten Beratungssituation stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Verlängerung oder der Anpassung eines typischerweise langlaufenden gewerblichen Miet- oder Pachtvertrages zur Verfügung. Dabei sind uns auch besondere Konstellationen, wie z.B. die Vermietung vom Reißbrett, etwaige Mieterdienstbarkeiten, die Vermietung freiberuflicher Praxen oder die Verpachtung von Altenheimen geläufig. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere zur AGB-rechtlichen Wirksamkeit der einzelnen Klauseln und zum Schriftformerfordernis.
Unser Dienstleistungsangebot erstreckt sich außerdem auch auf die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung im laufenden Vertragsverhältnis.