Kommunalrecht

Im Kommunalrecht beraten und vertreten wir vor allem Kommunen und kommunale Unternehmen im Bereich des Kommunalwirtschaftsrechts bei allen rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Gründung eines kommunalen Unternehmens und der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen ergeben. Wir unterstützen Kommunen und kommunale Unternehmen bei

  • der Beurteilung, ob eine (nicht-)wirtschaftliche Betätigung vorliegt,
  • der Bestimmung und Bewertung des die (nicht-)wirtschaftliche Betätigung rechtfertigenden öffentlichen Zwecks,
  • der Abgrenzung der unterschiedlichen Anforderungen an wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche, örtliche und überörtliche Betätigungen,
  • der Frage, ob und in welchem Umfang eine Gewinnerzielungsabsicht erlaubt und/oder geboten ist,
  • der Prüfung, ob die weiteren Voraussetzungen an die Ausgestaltung eines kommunalen Unternehmens, insbesondere an die Rechtsform, die Haftungsbeschränkung und die Vertretung der Kommune, eingehalten werden,
  • Auseinandersetzungen innerhalb der Gremien von kommunalen Unternehmen und
  • Streitigkeiten mit der Kommunalaufsicht.

Erforderlichenfalls beziehen wir natürlich unsere Experten aus dem Gesellschaftsrecht in die Beratung mit ein.

Darüber hinaus unterstützen und beraten wir Sie aber auch in allen kommunalverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, etwa mit Blick auf die interne Kompetenzverteilung, sowie bei der Aufstellung von Satzungen einschließlich Bebauungsplänen.

Unsere tiefgreifenden Erfahrungen im Vergaberecht und im Umweltrecht (etwa mit Blick auf die Aufstellung von Entwässerungs- oder Entsorgungssatzungen) bringen wir – soweit erforderlich – natürlich in die Beratung mit ein.

 

Rechtsanwalt

Lehrbeauftragter für das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

0201 1095 720 | jneumann@raehp.de