Urbane Seilbahnen: Innovative Infrastruktur oder stadtplanerische Träumerei?

Seilbahnen sind seit Jahrzehnten in Bergregionen etabliert und aus dem dortigen Landschaftsbild nicht mehr hinwegzudenken. Dieselbe Feststellung lässt sich für innerstädtische Bereiche derzeit kaum treffen. Urbane Seilbahnen werden bislang vorwiegend als ein Phänomen der exotischen Lösung für Sonderverkehre betrachtet. Dies könnte sich in Zukunft ändern, wenn Seilbahnen Funktionen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) übernehmen.

Urbane Seilbahnen existieren, anders als Bergseilbahnen, lediglich vereinzelt, z.B. in Koblenz, wo aus Anlass der Bundesgartenschau 2011 eine Seilbahn über den Rhein errichtet worden ist, oder in Köln, wo die sog. „Rheinseilbahn“ die Stadtteile Riehl und Deutz miteinander verbindet. Sowohl den Bergseilbahnen als auch den bestehenden urbanen Seilbahnen ist ihr vorwiegend touristisches Anliegen gemein.

Neuer Trend: Urbane Seilbahnen

Urbane Seilbahnen werden über ihre Funktion als touristische Anziehungspunkte hinaus zunehmend aber auch als Problemlösungsstrategie für den ÖPNV im innerstädtischen Bereich diskutiert und rücken so in den Fokus verkehrsplanerischer Überlegungen. Entsprechende Ambitionen bestehen aktuell etwa in Wuppertal, Stuttgart, Bonn, Düsseldorf, Mannheim/Ludwigshafen sowie weiteren Städten. Dabei geht die Initiative bei weitem nicht immer von „Verkehrsromantikern“ aus. Vielmehr sind in verschiedenen Städten die Planungsprozesse bereits so weit gediehen, dass der Rat mit entsprechendem Mehrheitsbeschluss die Verwaltung beauftragt hat, Machbarkeitsstudien unter technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten erstellen zu lassen. In Wuppertal soll noch in diesem Jahr der Rat Beschluss fassen über die Einleitung eines Genehmigungsverfahrens. Dort hat man auch bereits eine umfassende Bürgerbeteiligung initiiert, um die sich in Pro- und Contra-Bürgerbewegungen äußernden Interessen der Bevölkerung hinreichend berücksichtigen zu können.

Pro und Contra urbaner Seilbahnen

Urbane Seilbahnen werden in der Regel als Seilschwebebahnen konstruiert. Diese zeichnen sich durch ihre Führung über an Trägermasten aufgehängte Seile aus. Die mittlere Höhe über der Bebauung beträgt zumeist 30 bis 40 m. Die Vorteile bestehen in einem geringen Flächenverbrauch am Boden, der Geräuscharmut, der Direktverbindung anhand der Luftlinie, der äußerst flexiblen Trassenführung, der weitgehenden Unabhängigkeit von bodenbezogenen Zwangs- und Verkehrsknotenpunkten, der relativ geringen Bauzeit, dem bescheidenen Bedarf an Antriebsenergie, dem fehlenden Ausstoß von Feinstaub, den im Vergleich zu U- und Straßenbahnen wesentlich geringeren Bau-, Wartungs- und Personalkosten sowie der touristischen Anziehungskraft. Hinzu kommt, dass Seilbahnen für Zwecke des ÖPNV unter bestimmten Voraussetzungen einer finanziellen Förderung zugänglich sind.

Kritische Stimmen argumentieren, Seilbahnen gefährdeten die Privatsphäre der unterhalb der Trasse wohnenden Anlieger, sie werteten die unter ihnen befindlichen Flächen ab, andere ÖPNV-Linien würden gestrichen, die Kosten seien angesichts des Schuldenstandes vieler Kommunen zu hoch und zudem führten Großbaustellen zu Beeinträchtigungen und zu Naturzerstörung.

Planfeststellungsverfahren für urbane Seilbahnen

Um diese gegenläufigen Aspekte auszugleichen, sieht das jeweilige Landesrecht für die behördliche Zulassung von Seilbahnvorhaben zumeist die Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung vor, in der Regel ein sog. Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens wird geprüft, ob für die Seilbahn in der für sie vorgesehenen Trasse ein verkehrlicher Bedarf besteht, ob ihr zwingende Rechtsvorschriften, wie z.B. des Natur- und Artenschutzrechts, oder überörtliche Planungen entgegen stehen, ob sich andere Trassenalternativen aufdrängen, weil sie die betroffenen Belange schonender zum Ausgleich bringen, und ob im Rahmen einer Abwägung sämtliche private und öffentliche Belange (Umweltauswirkungen, Eigentumsbetroffenheiten etc.) hinreichend in Einklang gebracht werden können. Die Erfahrung mit ähnlichen Genehmigungsverfahren für lineare Infrastrukturen lehrt, dass eine vorausschauende Planung Konflikte und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden kann.

Urbane Seilbahnen als Chance

Auch wenn urbane Seilbahnen manchem als stadtplanerische Träumerei oder finanzpolitischer Irrsinn erscheinen mögen, sollte nicht übersehen werden, dass sie angesichts des unvermindert hohen Individualverkehrs und mit Blick auf den alltäglichen Verkehrskollaps in Großstädten eine echte verkehrspolitische Alternative darstellen können. Vor diesem Hintergrund sollten urbane Seilbahnen als Chance auf eine innovative Infrastruktur begriffen und nicht von vornherein als utopische Illusion abgetan werden. Der Rechtsrahmen für die Errichtung von urbanen Seilbahntrassen ist jedenfalls vorhanden. Er ist in der Lage, die widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen aufzunehmen und einem gerechten Ausgleich zuzuführen.

Lesen Sie zu diesem Thema auch den Aufsatz von Rechtsanwalt Janosch Neumann „Urbane Seilbahnen als Gegenstand des Planfeststellungsrechts – Innovative Infrastruktur oder stadtplanerische Träumerei“, in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV), 2016, S. 419 – 429.

Bei planungs- und planfeststellungsrechtlichen Fragen, auch über den Bereich des ÖPNV hinaus, steht Ihnen Rechtsanwalt Janosch Neumann jederzeit gerne zur Verfügung.

Der Beitragstext ist erschienen auf www.kommunal.de sowie in der Ausgabe 6/2017 des Magazins KOMMUNAL.

Ansprechpartner

Janosch Neumann

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