Weitere Verstärkung unserer öffentlich-rechtlichen Abteilung durch Frau Dr. Stephanie Terfehr

Zum 01.01.2021 werden wir unsere öffentlich-rechtliche Praxis mit Frau Dr. Stephanie Terfehr weiter ausbauen. Frau Dr. Terfehr ist als Fachanwältin für Verwaltungsrecht auf das öffentliche Bau- und Planungsrecht sowie das baubezogene Umweltrecht spezialisiert.

Sie berät Investoren bei der Entwicklung, Planung und Durchführung von komplexen Immobilienprojekten und unterstützt und vertritt diese bei der Schaffung von Baurecht in Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen, in Baugenehmigungsverfahren und in Vertragsverhandlungen über öffentlich-rechtliche Verträge zur Ausräumung von Planungshindernissen mit Kommunen und Behörden. Darüber hinaus berät und vertritt Dr. Terfehr Kommunen in allen Fragen des öffentlichen Planungsrechts sowie des Städtebaurechts. Im Bereich des Umweltrechts umfasst die Expertise von Frau Dr. Terfehr das immobilienbezogene Umweltrecht, das im Rahmen von Bau- und Infrastrukturvorhaben zu beachten ist. Hierzu zählen u.a. das Immissionsschutzrecht, das Bodenschutz- und Altlastenrecht sowie das Naturschutzrecht.

Vor ihrem Wechsel zu Heinemann & Partner war Frau Dr. Terfehr langjährig in einer überörtlichen bau- und immobilienrechtlichen Kanzlei tätig und hat zahlreiche Immobilienprojektentwicklungen anwaltlich begleitet. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Entwicklung von Logistikimmobilien. Darüber hinaus verfügt sie über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.

Frau Dr. Terfehr ist Autorin verschiedener Fachpublikationen und hält Vorträge zu baurechtlichen Themen.

Sie wird das dreiköpfige Team aus dem Bereich Öffentliches Recht und Vergabe um Rechtsanwalt Janosch Neumann sowie die bau- und immobilienrechtliche Praxis unterstützen. 

Ansprechpartner

Dr. Stephanie Terfehr

Öffentliches Recht und Vergabe, Bauen und Immobilien

0201 1095 720 | terfehr@raehp.de