Wichtige Änderungen des Verpackungsgesetzes am 01.07.2022 in Kraft getreten

Am 06.05.2021 hat der Bundestag das „Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“ beschlossen. Das in der Praxis kurz als „VerpackG2“ bezeichnete Gesetz bringt zahlreiche Änderungen im Verpackungsrecht. Neben der Implementierung von Mehrweg-Alternativen im To Go-Bereich betrifft dies u.a. die Ausweitung der Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Systeme, die Erweiterung des Einwegpfandes und die Einführung eines Mindestrezyklatanteils bei bestimmten Einwegkunststoffgetränkeflaschen. Hinzu kommt die Inpflichtnahme von elektronischen Marktplätzen und sog. Fulfillment-Dienstleistern im Zusammenhang mit der Systembeteiligung und Registrierung von Verpackungen.

Die Änderungen des VerpackG2 sind in großen Teilen bereits am 03.07.2021 und am 01.01.2022 in Kraft getreten. Am 01.07.2022 folgten nun die Regelungen zur Erweiterung der Registrierungspflicht und zur Inpflichtnahme von elektronischen Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistern. Künftig besteht die Registrierungspflicht für alle Vertreiber (unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe), die mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen, egal ob Verkaufsverpackung, Umverpackung, Versandverpackung, Transportverpackung, Mehrwegverpackung, großgewerbliche Verpackung, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung oder Serviceverpackung. Den bisherigen Gleichlauf zwischen Systembeteiligungspflicht und Registrierungspflicht gibt es also nicht mehr. Ausgenommen von der Registrierungspflicht bleiben lediglich Verpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland an den Endverbraucher abgegeben werden (Exportverpackungen). Ab 01.01.2023 gilt dann auch die Pflicht zum Angebot von Mehrwegalternativen. 

Die IHK Düsseldorf hat am 18.05.2022 gemeinsam mit dem Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft, Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. das Online-Seminar „Das Verpackungsgesetz in der betrieblichen Anwendung“ veranstaltet. Rechtsanwalt Janosch Neumann hat auf diesem Seminar zum Thema „Rechtliche Vorgaben beim Inverkehrbringen von Verpackungen“ vorgetragen und in diesem Zusammenhang insbesondere auch über die am 01.07.2022 in Kraft getretenen Neuerungen informiert. Der weitere Vortrag bei diesem Online-Seminar wurde von Stephan Pult (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister) gehalten. Herr Pult hat insbesondere über die praktische Handhabung der Registrierung im Register LUCID informiert. Die Veranstaltung war mit mehr als 100 Teilnehmenden (Wirtschafts-, Behörden- und Verbandsvertreter) ein voller Erfolg.

Bei Interesse können Sie die Vortragsfolien von Rechtsanwalt Neumann über den Download-Button herunterladen.

Am 28.07.2022 wird Rechtsanwalt Neumann mit einem ähnlichen Vortrag zudem die Mitglieder des BVT – Verband Tore im Fachverband IVEST e.V. über die verpackungsrechtlichen Anforderungen und Neuerungen informieren.

Ansprechpartner

Janosch Neumann

Öffentliches Recht und Vergabe, Bauen und Immobilien

0201 1095 720 | jneumann@raehp.de