Am 28.05.2018 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung“ vorgelegt. Gegenstand des Verordnungsentwurfs ist die sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Ziel ist es, die Bewässerungssituation in der Landwirtschaft zu entlasten und den sog. Wasserstress zu verringern.
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