70 Jahre Heinemann & Partner

70 Jahre werden am 01. November 2021 vergangen sein, nachdem Dr. Dr. Gustav W. Heinemann (1899 – 1976), von 1969 bis 1974 dritter Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, unsere Kanzlei gegründet hat, damals noch An der Reichsbank 14 in Essen. Unseren Standort haben wir seitdem gewechselt, sind aber der Metropole Rhein-Ruhr im Herzen von Essen treu geblieben.

Nach seiner Anwaltszulassung am 02.08.1926 und verschiedenen politischen Stationen, u.a. Essener Bürgermeister (1946 – 1949) und Bundesinnenminister (1949 – 1950), ließ sich Heinemann 1951 in Essen als Rechtsanwalt nieder und wurde später auch Notar. Wenige Tage nach der Kanzleigründung trat Dr. Diether Posser in die Sozietät ein und wurde im Folgejahr Partner. In der Zeit von 1966 bis 1988 hatte Posser verschiedene Ministerposten in der damaligen NRW-Landesregierung inne. Dritter Partner der Kanzlei wurde 1961 Prof. Dr. Erich Bartsch, 1965 folgte Dr. Peter Heinemann, Sohn von Gustav Heinemann, und 1966 Dr. Jürgen Schmude. Seit Anfang der 1970er Jahre waren Dr. Manfred Enaux und Dr. Jürgen Glückert Partner der Sozietät.

Anfänglich betätigte sich unsere Kanzlei im Zivil- sowie im Straf-, Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Zu den besonderen Spezialgebieten zählte zudem auch damals bereits das Bergrecht. Heinemann hatte hierzu schon vor dem Zweiten Weltkrieg das Standardwerk „Der Bergschaden“ verfasst. Später kamen als neue Tätigkeitsfelder vor allem das zivile und das öffentliche Baurecht sowie das Architektenrecht, das Atomrecht und das Insolvenzrecht hinzu.

Diese solide Basis haben wir seither mit einer erheblichen Portion Offenheit für Neues fortentwickelt, ganz nach dem Vorbild von Gustav Heinemann, der sagte: „Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte.“ Heute beraten und vertreten wir als mittelständische Wirtschaftskanzlei mit aktuell 15 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, davon eine Notarin und drei weitere Notare, sowie rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von unserem Standort in Essen aus bundesweit Konzernunternehmen, mittelständische Unternehmen, Privatmandanten sowie namhafte öffentlich-rechtliche Körperschaften und Behörden. Unsere Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bauen und Immobilien, Wirtschaft und Finanzen, Öffentliches Recht und Vergabe, Insolvenzen und Sanierungen, Arbeits- und Dienstvertragsrecht sowie Notarielle Angelegenheiten.

In einigen Tätigkeitsfeldern gehören wir seit vielen Jahren zu den im Ruhrgebiet marktführenden Kanzleien. Im Jahre 2019 hat uns die renommierte WirtschaftsWoche als Top Kanzlei Arbeitsrecht ausgezeichnet. 2020 folgte die Auszeichnung als Top Kanzlei Baurecht.

Wir freuen uns, unseren Mandanten auch in den nächsten 70 Jahren mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und Lösungen zu finden, damit Sie Ihre Projekte und Interessen rechtlich sicher und wirtschaftlich effizient verwirklichen können.

Ihre Zufriedenheit ist unser Antrieb!

0201 1095 6 | info@raehp.de