Im Bereich des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir bundesweit und vor allen Arbeitsgerichten Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretungen und Arbeitnehmer in allen individual- und kollektivrechtlichen Belangen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Organmitgliedern in allen dienstvertragsrechtlichen Angelegenheiten.
Die renommierte WirtschaftsWoche hat unsere Sozietät in die Liste der besten Kanzleien für Arbeitsrecht aufgenommen. Die Listung resultiert aus einer Befragung von mehr als 4.000 Juristen in 245 Kanzleien durch das Handelsblatt Research Institute (HRI). Die Ergebnisse wurden von einer Expertenjury bewertet. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung.
Die Betreuung unserer Mandanten erstreckt sich über die gesamte Laufzeit von Arbeitsverhältnissen. Daher beraten und vertreten wir von der Erstellung einzelner Verträge oder Vertragsmuster an bis hin zu etwaig gerichtlichen Auseinandersetzungen nach Kündigungen und damit im Zusammenhang stehenden Regressen.
Zudem sind wir vielfach in einer Dauerberatung für Arbeitgeber tätig, die arbeitsrechtliche Fragen des operativen Tagesgeschäfts betrifft.
Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht gehört neben der umfassenden Betreuung im Kündigungsschutzrecht auch die betriebsverfassungsrechtliche Beratung von Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen. Wir begleiten Sie insbesondere bei Re- und Umstrukturierungen, Betriebsänderungen, Fusionen und Betriebsübergängen sowie Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Außerdem übernehmen wir Ihre Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und vor betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen.
Ein weiterer Schwerpunkt im Geschäftsbereich Arbeits- und Dienstvertragsrecht liegt in der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Organmitgliedern (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) in allen dienstvertragsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei geht es häufig um eine anwaltliche Betreuung bei der Begründung, insbesondere aber anlässlich der Beendigung von Dienstverhältnissen und etwaiger Regresse.
Darüber hinaus beraten wir Sie auch im Zusammenhang mit Fragestellungen aus dem Bereich der Unternehmensmitbestimmung, insbesondere bei Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes.
Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und freiwilligen Verhaltensregeln. Deren fehlende oder unzureichende Beachtung hat auch und gerade im Arbeitsrecht unter Umständen gravierende Folgen. Diese betreffen insbesondere die Gefahr von Ordnungsgeldern, strafrechtlichen Vorwürfen, wirtschaftlich erheblichen Regressen und kaum absehbaren Nachteilen im Marktauftritt von Unternehmen.
Für unsere Mandanten identifizieren wir in dem Zusammenhang spezifische Risiken und stellen Lösungskonzepte bereit. Hierzu können etwa die Einführung bestimmter Verhaltensregeln, die Schulung von Mitarbeitern oder die Implementierung einer modifizierten Organisationsstruktur gehören. Bei festgestellten oder behaupteten Rechtsverstößen beraten und vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich.