
Photovoltaik auf Denkmälern: § 2 EEG stärkt die Rechte von Eigentümern
Angesichts steigender Anforderungen an Klimaschutz, Energieeffizienz und eine möglichst unabhängige Energieversorgung gewinnt Solarenergie für viele Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer zunehmend an Bedeutung. Das gilt nicht nur für Eigentümer von Neubauten oder „gewöhnlichen“ Bestandsgebäuden, sondern explizit auch für Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien. Hier schafft die Novellierung von § 2 EEG Erleichterungen.







