Headhunter-Provisionen – ein Betriebsrisiko für Arbeitgeber*Innen
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich kürzlich mit der Frage zu befassen, ob ein Arbeitgeber (hier und nachfolgend m/w/d) die Erstattung der an einen Headhunter gezahlten Provision von dem zunächst vermittelten Arbeitnehmer (ebenfalls m/w/d) verlangen kann, wenn dieser das Arbeitsverhältnis zeitnah kündigt. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Das Ergebnis ist aber schon jetzt eindeutig.