Bauen und Immobilien

Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Vertragsberatung, baubegleitenden Beratung und Prozessführung. Rund um die Immobilie bieten wir Ihnen mit unseren Spezialisten einen ganzheitlichen Ansatz. Die Anwälte aus unserem Bereich Bauen und Immobilien beraten Sie auch bei komplexen Bauprojekten und begleiten Sie darüber hinaus in allen Phasen des Erwerbs, der Entwicklung und der Vermarktung von Immobilien.

Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Vertragsberatung, baubegleitenden Beratung und Prozessführung. Bei Bedarf arbeiten wir mit unseren vergabe- und umweltrechtlichen Spezialisten in kleinen und effektiven Teams zusammen.

HEINEMANN als TOP KANZLEI 2020 für Baurecht ausgezeichnet

Die Zeitschrift WirtschaftsWoche – das führende Wirtschaftsmagazin in Deutschland – hat unsere Sozietät in die Liste der renommiertesten Kanzleien für Baurecht aufgenommen. Die Listung resultiert aus einer Befragung von mehr als 830 Juristen in 70 Kanzleien durch das Handelsblatt Research Institute (HRI). Die Ergebnisse wurden von einer Expertenjury bewertet. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung!

Traditionelle Kompetenz Privates Baurecht

Das private Baurecht zählt traditionell zu unseren Kernkompetenzen. Es birgt eine Fülle spezifischer Probleme. Deren Beherrschung erfordert nicht nur spezielle Rechtskenntnisse, sondern auch die Fähigkeit, komplizierte technische, baubetriebliche und baubetriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und für technische Laien (z.B. Richter) einfach und verständlich darzustellen.

Wir erfüllen diese Voraussetzungen. Langjährige Erfahrung im Umgang mit allen Problemen des privaten Baurechts und hochgradige Spezialisierung versetzen uns in die Lage, unsere Auftraggeber kompetent und umfassend zu beraten und deren Interessen erfolgreich und effizient wahrzunehmen.

Wir beraten und vertreten u.a. in der Baubranche tätige Konzerne sowie deren Tochtergesellschaften, kleinere und mittelständische Bauunternehmen, Banken, Versicherungen, Kommunen und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, aber auch private Bauherren in allen Phasen der Realisierung jeglichen Bauvorhabens. Dabei leisten wir insbesondere:

  • rechtliche Begleitung bei Vorbereitung, Entwurf, Verhandlung und Abschluss von Bauverträgen,
  • baubegleitende Rechtsberatung und -vertretung in allen Phasen des Baugeschehens,
  • Beratung im Umgang mit Kündigungen und/oder Insolvenzen am Bau Beteiligter,
  • rechtliche Beratung bei gestörten Bauabläufen und im Umgang mit Nachträgen,
  • begleitende Beratung in der Abrechnungsphase,
  • umfassende bauprozessuale Vertretung sowohl vor den staatlichen Gerichten als auch in Schiedsgerichts- oder Schiedsgutachterverfahren.

Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz und Erfahrung!

Immobilienwirtschaftsrecht für Investoren, Bauträger, Privatpersonen und die Öffentliche Hand

Das Immobilienwirtschaftsrecht gehört ebenfalls zu unseren klassischen Tätigkeitsfeldern. Wir begleiten Investoren, Bauträger, Privatpersonen und die Öffentliche Hand in allen Phasen der Finanzierung, des Erwerbs, der Entwicklung und der Vermarktung von Immobilien. Wir gestalten interessengerechte Vertragsentwürfe, übernehmen die Verhandlungsführung und begleiten die Vertragsdurchführung. Unser Ziel ist es dabei, Konflikte, die in Gerichtsverfahren münden könnten, nach Möglichkeit zu vermeiden. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten aber auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn dies erforderlich wird.

Um eine optimale Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten zu gewährleisten, legen wir Wert auf individuelle, an die Anforderungen des jeweiligen Projekts bzw. der jeweiligen Situation angepasste Lösungen. Erforderlichenfalls können wir dabei auf das Wissen und die Erfahrung unserer Spezialisten für das private Baurecht, das Gesellschaftsrecht, das Erbrecht und das öffentliche Bau- und Planungsrecht sowie das Umweltrecht zurückgreifen. Auch die Erfahrung unserer Notarin und unserer Notare kommt uns bei Immobiliengeschäften zugute.

Typische Inhalte unserer Tätigkeit im Immobilienwirtschaftsrecht sind die Beratung und Vertretung bei Immobilientransaktionen, der Entwicklung und Refinanzierung von Gewerbe- und Wohnimmobilien, Industrieanlagen oder Spezialimmobilien (Versorgungszentren, Logistikimmobilien, Windenergieparks, etc.), Immobilienfonds sowie die Behandlung von Immobilienvermögen und Erbfolge. Schließlich erstreckt sich unsere Beratung und Vertretung auf das gesamte Maklerrecht sowie alle Aspekte des gewerblichen Miet- und Pachtrechts, des Wohnraummietrechts und des Wohnungseigentumsrechts. Im Rahmen der Ansiedlung von Wohn- und Gewerbenutzungen unterstützen unsere Experten aus dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht Sie bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, der Erstellung und Verhandlung von Erschließungs- und städtebaulichen Verträgen sowie im Genehmigungsverfahren.

Sprechen Sie uns an, wenn wir auch Sie bei Ihrem Projekt unterstützen können!

Fokus auf Architekten- und Ingenieurrecht

Das Recht der Architekten und Ingenieure stellt besondere Anforderungen an den beauftragten Rechtsanwalt. Erforderlich sind neben speziellen Rechtskenntnissen (z.B. zum Recht des Architektenvertrages, der HOAI oder der DIN-Normen) ein fundiertes Verständnis für technische Sachverhalte. In den meisten Fällen ist es von großer Bedeutung, dass der Interessenvertreter dazu in der Lage ist, technisch komplexe Fragen so darzustellen, dass diese auch für Laien verständlich sind. Das leisten wir für Sie!

Wir sind bereits seit mehr als 20 Jahren im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts tätig. Da wir bestens mit den einschlägigen Gesetzen und Urteilen vertraut sind, können wir Beratungsleistungen auf höchstem Niveau und äußerst effizient erbringen. Auch hier stellen wir durch die ständige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und unsere eigene Tätigkeit als Referenten sicher, dass unsere umfangreichen Spezialkenntnisse ständig aktualisiert werden.

Zu unserer Mandantschaft zählen unter anderem freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure, Architekturbüros jeder Größe (kleinere und mittelständische, aber auch national und international bekannte und bedeutsame Büros), Sonderfachleute (z.B. Tragwerksplaner oder Bodengutachter) und Berufshaftpflichtversicherungen.

Dabei leisten wir insbesondere:

  • Entwurf bzw. Prüfung von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren,
  • begleitende Beratung bei Konflikten jeder Art (z.B. bei vorzeitiger Beendigung des Architektenvertrags durch Kündigung),
  • Rechtsberatung und Interessenvertretung bei der Geltendmachung und
    Durchsetzung bzw. der Abwehr von Honorarforderungen,
  • Abwehr bzw. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Architekten und Ingenieuren, beispielsweise aufgrund von Planungs- oder Überwachungsfehlern oder bei Baukostenüberschreitungen,
  • prozessuale Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen, z.B. in selbständigen Beweisverfahren oder in Klageverfahren.

Wir teilen unsere Kompetenz und Erfahrung mit Ihnen

Im Rahmen von hausinternen und externen Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen Themen unter anderem des Bau- und Architektenrechts informieren wir prägnant über neue Entwicklungen, erläutern Hintergründe, geben praktische Handlungsempfehlungen und diskutieren ausführlich Ihre persönlichen Fragestellungen.

Wir würden uns freuen, Sie bei einer unserer nächsten Veranstaltungen zu begrüßen!

Spezialisten und Ansprechpartner

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