Heinemann unterstützt Stadt Krefeld bei vorhabenbezogenem Bebauungsplan für den Surfpark am Elfrather See

Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 836 (V) – „Östlich Elfrather See, südlich Asberger Straße“. Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer professionellen gewerblichen Surfanlage mit Wavegarden-Technologie sowie ergänzenden, auf den Themenkomplex „Surfen und Freizeit am Wasser“ bezogenen Freizeitangeboten (Campingplatz, Gastronomie, strand- und surfnahe Freizeitaktivitäten, etc.) geschaffen werden. Vorhabenträger ist ein privater Investor, der in Krefeld rund 30 Millionen Euro investieren möchte. Heinemann unterstützt die Stadt Krefeld sowohl bei der Aufstellung des Bebauungsplans als auch bei der Verhandlung der erforderlichen Verträge mit dem Investor.

Das Surfpark-Projekt hat in den Medien bereits große Aufmerksamkeit erfahren. Im Dezember 2022 hat zudem der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Projekts in Frage stellt. In letzter Konsequenz sei das Bauleitplanverfahren sofort einzustellen, weil bereits zum damaligen Zeitpunkt die Rechtswidrigkeit der Planung zwingend abzusehen gewesen sei.

Heinemann wurde von der Stadt Krefeld damit beauftragt, das vom BUND vorgelegte Rechtsgutachten zu überprüfen. In seiner 108-seitigen Ausarbeitung kommt Rechtsanwalt Janosch Neumann zu dem Ergebnis, dass zwar in einzelnen Fragen des Abwägungsprozesses noch Nachsteuerungsbedarf besteht und vorhandene Erkenntnisse zu ergänzen sind, dass aber ein rechtmäßiger Bebauungsplan grundsätzlich möglich ist. Das von Rechtsanwalt Neumann vorgelegte Rechtsgutachten wurde am 18.04.2023 von der Stadt Krefeld den Vertretern der Presse vorgestellt und von Rechtsanwalt Neumann erläutert.

Zur Pressemitteilung der Stadt Krefeld geht es hier.

Ansprechpartner

Janosch Neumann

Öffentliches Recht und Vergabe, Bauen und Immobilien

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