Öffentliches Bau- und Planungsrecht

Im Bereich der Planung und Entwicklung von Immobilien decken wir den gesamten Bereich des öffentlichen Bau- und Planungsrechts inklusive aller umwelt- und denkmalschutzrechtlichen Bezüge ab. Hier beraten und vertreten wir Investoren, die öffentliche Hand und Privatpersonen zu allen für Planung und Bau maßgeblichen Fragen, insbesondere

  • bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen,
  • bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen,
  • bei der Gestaltung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen sowie von Durchführungsverträgen im Zusammenhang mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen,
  • bei der Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren.

Darüber hinaus unterstützen wir Vorhabenträger sowie Behörden bei der Planung und Genehmigung von Infrastrukturvorhaben, z.B. im Bereich des Fernstraßenbaus. Hier beraten und vertreten wir etwa im Zusammenhang mit

  • Raumordnungs-, Linienbestimmungs- und Planfeststellungsverfahren,
  • bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen und
  • zu allen anderen Anforderungen aus dem Umweltrecht.

Erforderlichenfalls setzen wir Ihre Rechte vor allen Verwaltungsgerichten deutschlandweit durch und unterstützen Sie bei der Vollziehung von erteilten Genehmigungen, etwa im Wege der Besitzeinweisung und Enteignung.

Unternehmen und Privatpersonen beraten und vertreten wir darüber hinaus auch bei der Abwehr unzulässiger Beeinträchtigungen durch benachbarte störende oder unverträgliche Nutzungen sowie beim Umgang mit heranrückender Wohnbebauung.

Investoren und privaten Bauherren bieten wir nicht zuletzt gemeinsam mit unseren im Notariat tätigen Anwälten eine qualifizierte Beratung zur Gestaltung von Grundstückskaufverträgen und zu allen weiteren immobilienrechtlichen Fragen. Diese Teamarbeit ist von besonderem Nutzen, wenn es gilt, öffentlich-rechtliche Risiken, beispielsweise die Haftung für mögliche Altlasten, durch vorteilhafte Vertragsgestaltungen einzugrenzen.

Darüber hinaus freuen wir uns, dass Rechtsanwalt Janosch Neumann im Juli 2019 zum Lehrbeauftragen für das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht der DIA – Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH, Zweigstelle Bochum (EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) ernannt worden ist.

 

Ansprechpartner

Rechtsanwalt

Lehrbeauftragter für das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Verwaltungsrecht

0201 1095 720 | jneumann@raehp.de | terfehr@raehp.de