Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Rechtsanwältin in Essen.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm.
Geboren 1967. Von 1987 bis 1992 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth. 1992 bis 1995 Referendariat im OLG-Bezirk Bamberg. Seit 1995 Rechtsanwältin, zunächst in einer Essener Kanzlei mit umweltrechtlichem Schwerpunkt, ab 2000 in den Essener Büros der auf das Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzleien HFK (bis 2005) und KNH Rechtsanwälte (bis 2020). 2002 berufsbegleitende Promotion an der Universität Lüneburg zum Thema „Die Bedeutung von Prüf- und Maßnahmewerten im Bodenschutzrecht“. Seit 2016 Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Seit 2021 Rechtsanwältin bei Heinemann, Spezialisierung im öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie im baubezogenen Umweltrecht, insbesondere im Immissionsschutzrecht, Bodenschutz- und Altlastenrecht sowie Naturschutzrecht.
Besondere Expertise in der öffentlich-rechtlichen Begleitung von Projektentwicklungen insbesondere von Logistikimmobilien und langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.
Kommentierung der §§ 13 bis 16 BBodSchG im Kommentar zum BBodSchG, herausgegeben von Versteyl/Sondermann, München, C.H. Beck, 2. Auflage 2005 (gemeinsam mit Dr. Wolf Dieter Sondermann)