Weiteres Update: Änderung der IED und der 4. BImSchV im Hinblick auf Elektrolyseure
In unserem Beitrag vom 16.10.2023 haben wir auf Hemmnisse beim aktuellen Genehmigungsregime für Elektrolyseure aufmerksam gemacht und die gesetzgeberischen Änderungsabsichten thematisiert. Seit unserem diesbezüglichen Update vom 01.02.2024 haben das Europäische Parlament und der Rat die Einigung im Trilog-Verfahren zur IED-Änderung nun auch förmlich bestätigt. Die Änderungsrichtlinie ist am 04.08.2024 in Kraft getreten.