Rechtsanwalt Neumann informiert den Vorstand des AWRRW über Neuerungen im Verpackungsrecht
Am 06.05.2021 hat der Bundestag das „Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“ beschlossen. Das in der Praxis kurz als „VerpackG2“ bezeichnete Gesetz bringt zahlreiche Änderungen im Verpackungsrecht. Neben der Implementierung von Mehrweg-Alternativen im To Go-Bereich betrifft dies u.a. die Ausweitung der Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Systeme, die Erweiterung des Einwegpfandes und die Einführung eines Mindestrezyklatanteils bei bestimmten Einwegkunststoffgetränkeflaschen.