HEINEMANN als TOP KANZLEI 2019 für Arbeitsrecht ausgezeichnet
Die renommierte WirtschaftsWoche hat unsere Sozietät in die Liste der besten Kanzleien für Arbeitsrecht aufgenommen.
Wir verschaffen Ihnen Einblicke in aktuelle Themen und teilen unsere Expertise und unsere Erfahrung gerne mit Ihnen. Ob aktuelle Veranstaltungen, neue Rechtsprechung oder geänderte Gesetze, hier werden Sie sicher fündig.
Laufend ändern sich rechtliche Anforderungen in den verschiedenen Rechts- und Wirtschaftsbereichen. Ebenso unterliegt die Rechtsprechung einer ständigen Dynamik. Deswegen haben wir es uns als moderne Rechtsanwaltskanzlei zur Aufgabe gemacht, Sie über aktuelle Themen und etwaige Anpassungsbedarfe zu informieren.
Auf dieser Seite finden Sie daher aus unseren Tätigkeitsfeldern Artikel und Beiträge zu den relevanten rechtlichen Neuerungen sowie Hinweise auf aktuelle Veranstaltungen mit unserer Beteiligung. Bei Fragen oder Anregungen hierzu freuen sich unsere Ansprechpartner auf Ihre Kontaktaufnahme!
Die renommierte WirtschaftsWoche hat unsere Sozietät in die Liste der besten Kanzleien für Arbeitsrecht aufgenommen.
Unser Partner und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Jörn Bröker ist von der Hochschule Bochum in Anerkennung seiner wissenschaftlichen Leistungen zum Honorarprofessor ernannt worden.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 26.09.2018 (VIII ZR 187/17) seine ständige Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Sachmängel- und Rechtsmängelgewährleistungsrecht beim Erwerb von Geschäftsanteilen an einem Unternehmen bestätigt.
Mit einem gestern (20.12.2018) verkündeten Urteil (I ZR 112/17) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kommunen nicht berechtigt sind, Amtsblätter kostenlos im gesamten Stadtgebiet verteilen zu lassen, wenn diese presseähnlich aufgemacht sind und redaktionelle Beiträge enthalten.
Die Kreisumlage ist das zentrale Instrument zur Finanzierung der Kreise und führt vor allem bei leistungsschwächeren Gemeinden zu starken finanziellen Belastungen. Daraus entsteht nicht selten Streit.
Seilbahnen sind seit Jahrzehnten in Bergregionen etabliert und aus dem dortigen Landschaftsbild nicht mehr hinwegzudenken. Dieselbe Feststellung lässt sich für innerstädtische Bereiche derzeit kaum treffen. Urbane Seilbahnen werden bislang vorwiegend als ein Phänomen der exotischen Lösung für Sonderverkehre betrachtet. Dies könnte sich in Zukunft ändern, wenn Seilbahnen Funktionen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) übernehmen.
Insbesondere in der Krise oder im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens stellt sich für Investoren und Mitbewerber die Möglichkeit, einen erhaltenswerten Teil des Unternehmens zu einem günstigen Preis zu übernehmen und fortzuführen oder in das eigene Unternehmen einzugliedern. In der Regel ist von dem Erwerber beabsichtigt, einen Unternehmensteil oder einzelne (wesentliche) Vermögensgegenstände (sog. assets) aus dem Unternehmen zu erwerben.
Am 28.05.2018 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung“ vorgelegt. Gegenstand des Verordnungsentwurfs ist die sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Ziel ist es, die Bewässerungssituation in der Landwirtschaft zu entlasten und den sog. Wasserstress zu verringern.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist mit Urteil vom 13.07.2018 einer Ausweitung von Urlaubsansprüchen während der Altersteilzeit im sogenannten Blockmodell entgegengetreten (Az.: 6 Sa 272/18). Damit wurde die Vorinstanz in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
In der Praxis findet die Altersteilzeit überwiegend im sogenannten Blockmodell statt. Demgemäß wird zwar eine Halbierung der bisherigen Arbeitszeit vertraglich geregelt. Tatsächlich ändert sich jedoch die arbeitszeitliche Belastung der Beschäftigten in der ersten Hälfte des Altersteilzeitverhältnisses nicht, damit in der zweiten Hälfte eine vollständige Freistellung von der Arbeitspflicht erfolgen kann.