Reichweite der Auskunftspflichten von Arbeitgebern gemäß Art. 15 DS-GVO – Derzeit keine Kurskorrektur durch das Bundesarbeitsgericht möglich
In einem Revisionsverfahren sollte das Bundesarbeitsgericht eigentlich die Gelegenheit bekommen, zum Umfang des Auskunftsanspruchs eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber gemäß Art. 15 DS-GVO Stellung zu nehmen. Zu einer Klärung wird es nun bedauerlicherweise nicht kommen, weil sich die Parteien zuvor geeinigt haben. Gleichwohl besteht Anlass für eine Aufarbeitung.