Grundsatzentscheidung des EuGH zum Verschlechterungsverbot bei Grundwasserbenutzungen und zu Klagerechten Privater
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 28.05.2020 (Rs. C 535/18) wichtige verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fragen zum Gewässerschutz bei der Zulassung von Infrastrukturprojekten geklärt. Damit werden auch bislang nicht höchstrichterlich entschiedene Fragen zum Verschlechterungsverbot bei Grundwasserbenutzungen beantwortet.