Corona-Krise: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Begrenzung der Organhaftung, Privilegierung für Kredite, Beschränkung der Insolvenzanfechtung
Der Bundestag hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Daraus ergeben sich weitreichende Konsequenzen für die Insolvenzantragspflicht, die Organhaftung, die Insolvenzanfechtung und Darlehensverträge.