Wirtschaft und Finanzen

Unser Bereich Wirtschaft und Finanzen umfasst das gesamte Spektrum des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts vom Einkauf über die Produktion zum Vertrieb sowie des Bankrechts und der Finanzierungen. Auch im Bereich der Unternehmenstransaktionen verfügen unsere Spezialisten über langjährige Erfahrung.

Wir setzen Ihre Interessen auf der Basis langjähriger Erfahrung in der beratenden und forensischen Praxis qualifiziert und effizient im gesamten Spektrum des Rechts der Wirtschaft und Finanzen durch und beraten Sie umfassend.

Kernkompetenz Gesellschaftsrecht

Zu unseren Kernkompetenzen zählt das Gesellschaftsrecht. Hier betreuen wir überwiegend mittelständisch strukturierte Unternehmen verschiedenster Rechtsformen. Wir sind mit allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen von der Unternehmungsgründung über Umstrukturierungsmaßnahmen und Umwandlungen bis hin zur Liquidation vertraut.

Unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, dass insbesondere mittelständisch strukturierte Unternehmen (auch Konzerntöchter) bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen eine kontinuierliche, durch individuelle und persönliche Zusammenarbeit gekennzeichnete Beratung erwarten. Deshalb sind unsere gesellschaftsrechtlichen Beratungsleistungen durch ein besonders hohes Maß an individueller Betreuung im engen Kontakt zu den Vorständen, Geschäftsführern und Gesellschaftern der Unternehmen geprägt.

Bei komplexen Umstrukturierungen und Umwandlungen, Unternehmensnachfolgen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung, Unternehmensfinanzierungen und Unternehmenskäufen bieten wir eine umfassende Beratung, die insbesondere auch Fragen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Erbrechts umfasst. Bei komplexeren steuerrechtlichen Fragestellungen arbeiten wir eng mit der jeweiligen Steuerberatung des betreuten Unternehmens zusammen.

Einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht bildet die Beratung von Organen, Gesellschaftern und Gesellschaftergruppen bei Auseinandersetzungen in überwiegend personalistisch strukturierten Unternehmen sowie darüber hinaus im Rahmen einer etwaigen Organhaftung.

Beratung bei Unternehmenstransaktionen

Im Bereich der Unternehmenstransaktionen stehen wir Ihnen vor allem in folgenden Tätigkeitsbereichen zur Verfügung:

  • Vorbereitung, Begleitung und Durchführung von Due Diligence-Prüfungen,
  • Risikoabschätzung in steuerrechtlicher, arbeitsrechtlicher (Mitbestimmungsprobleme), umweltrechtlicher, insolvenzrechtlicher, kartellrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht,
  • Beratung bei der Gestaltung des Unternehmenskaufs und der neuen Unternehmensstruktur,
  • Beratung und Begleitung bei Kauf- und Verkaufsverhandlungen,
  • Erstellung von Vertragsentwürfen.

Banken und Finanzierungen

Unsere anwaltlichen Dienstleistungen im Bereich des Bankrechts umfassen alle Bereiche des Bankprivatrechts, wie z. B. das Einlagen- und Kreditgeschäft, den Zahlungsverkehr und das Kreditsicherungsrecht sowie den Wertpapierhandel. Wir haben uns insbesondere auf den in der Praxis wichtigen Bereich der Absatzfinanzierung spezialisiert. Zur Absatzfinanzierung gehört das gesamte Leasing-, Factoring- und Mietkaufgeschäft sowie die gewerbliche Finanzierung des Anlage- und Umlaufvermögens durch Kreditinstitute.

Handel und Vertrieb

Wir beraten und vertreten seit langem Unternehmen bei handels- und kaufrechtlichen Rechtsfragen, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden und komplexen Sachverhalten. Die Gestaltung von maßgeschneiderten und an der aktuellen Rechtsprechung orientierten allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ein- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen gehört genauso zu unserem Tagesgeschäft wie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung unserer Mandanten bei Forderungen aus Kauf- und Werklieferverträgen.

Besondere Branchenkenntnisse haben wir für die Stahl- und Bauindustrie sowie im Maschinenbau und im Bereich Automotive.

Öffentliche Unternehmen

Traditionell beraten und vertreten wir zu allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen insbesondere auch Unternehmen in teilweiser oder vollständiger Trägerschaft der öffentlichen Hand, wenn es beispielsweise um die Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen unter besonderer Beachtung der kommunalwirtschaftsrechtlichen Vorgaben oder der Anforderungen des Vergaberechts mit Blick auf die Inhousefähigkeit von kommunalen Unternehmen geht. Hier kommt Ihnen auch unsere langjährige Erfahrung und Expertise im öffentlichen Recht und im Vergaberecht zugute. Unsere entsprechenden Spezialisten binden wir in Ihre Beratung natürlich mit ein.

Spezialisten und Ansprechpartner

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