Stiftungsrecht
Stiftungen gibt es seit mehreren tausend Jahren. Der Stiftungsgedanke hat seinen Ursprung im vorderen Orient. In den modernen Gesellschaften haben gemeinnützige Stiftungen eine besondere Bedeutung. Sie wirken vielfach komplementär, nämlich dort, wo der Staat nicht mehr tätig wird oder nicht mehr tätig werden kann. Aus diesen Gründen werden gemeinnützige Stiftungen steuerlich gefördert.
Helfen durch Stiftungen
Seit vielen Jahren sind einzelne unserer Gesellschafter in Stiftungen als Gremienmitglieder und als Berater für Stiftungen tätig. Wir beraten Stiftungen rechtlich und organisatorisch, wirken an der Gründung mit und betreuen sie über lange Zeiträume hin. In einer Vielzahl von Fällen haben wir auch mehrere Behörden der Stiftungsaufsicht (Bezirksregierungen) in tatsächlich und rechtlich besonders schwierigen Fällen unterstützt. So haben wir für eine Fortexistenz gefährdeter Stiftungen, für eine Zusammenlegung in Not befindlicher Stiftungen und für die Durchsetzung von Ansprüchen gegen schädigende Gremienmitglieder gesorgt. Vielfach waren wir pro bono, also ohne Honorar tätig. Denn wir sind auch selbst der Auffassung, dass wir die gemeinnützigen Ziele von Stiftungen unterstützen sollten.
Für Stiftungen bieten wir folgende Leistungen an:
Wir beraten Gründer und Stiftungen
- bei Gründung (Satzungsentwurf, Anmeldung, Strukturierung),
- bei der Verwaltung der Stiftung (Anlagerichtlinien, ferner Formulare),
- in gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen,
- bei Zulegung (Verschmelzung) von Stiftungen.
Wir leisten praktische Unterstützungsarbeit für Stiftungen
- durch die Übernahme der Funktion eines Notvorstandes oder eines Sachwalters ( § 9 Abs. 3 StiftG NW ),
- durch die Übernahme von Ämtern in einer Stiftung als Vorstand oder Kuratoriumsmitglied,
- durch die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Organmitglieder.
Starkes Team
Bei Bedarf bilden wir für Sie in allen stiftungsrelevanten Angelegenheiten Expertenteams zusammen mit den erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus unseren weiteren Rechts- und Geschäftsbereichen, um eine bestmögliche Rechtsberatung gewährleisten zu können. So erhalten beispielsweise Stiftungen für gemeinnützige Projekte häufig staatliche Förderungen und Zuwendungen, etwa für Bauprojekte. Die Nebenbestimmungen zu den entsprechenden Förderbescheiden sehen in der Regel die Anwendung des Vergaberechts vor. Da Stiftungen und ihre Leitungsorgane sonst nur selten mit dem Vergaberecht in Berührung kommen, bietet sich daher bei der Abwicklung oft komplexer Vergabeverfahren rechtliche Unterstützung an, um Fehler bei der Ausschreibung und Vergabe, die zu einer Rückforderung der Zuwendungsmittel führen können, von vornherein zu vermeiden. Ist eine rechtssichere Vergabe erst einmal geschafft, kommt es zudem nicht selten zu Fragen und Problemen bei der Realisierung eines Bauprojekts. Hier stehen unsere Experten aus dem Bereich Bauen und Immobilien mit Rat und Tat zur Seite.
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