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Notarielle Angelegenheiten
Unsere Notarin und unsere Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als unabhängige Berater auch in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Seite. Sie decken mit ihren Mitarbeiterinnen alle notarspezifischen Aufgabenbereiche ab. Unsere Kernbereiche sind dabei das Immobilienrecht, das Gesellschafts- und Umwandlungsrecht sowie das Erbrecht.
Die Notartätigkeit ist seit Jahrzehnten eine Säule unserer Kanzlei. Unsere Notarin und unsere drei Notare beglaubigen und beurkunden schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht sowie bei Unternehmens- und Vermögensnachfolgen.
Neben dem Tagesgeschäft begleiten und beraten unsere Notarin und unsere Notare als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes Sie und Ihre Vertragspartner auch bei komplexen Projekten und Transaktionen und sorgen für eine sachgerechte Vertragsgestaltung. Mit unseren erfahrenen und hochqualifizierten Mitarbeitern gewährleisten wir eine optimale Vorbereitung, Unterstützung und zügige Abwicklung der Urkundsgeschäfte.
Zu unseren Kernbereichen zählen:
Das Immobilienrecht bildet neben dem Erb- und Gesellschaftsrecht einen Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit. Beim An-/Verkauf eines Hausgrundstücks, einer Eigentumswohnung oder von Unternehmensimmobilien oder bei Transaktion einer Vielzahl von Immobilieneinheiten – wir beraten und begleiten Sie notariell. Zu den Tätigkeiten unserer Notare gehört darüber hinaus auch die Gestaltung von Teilungserklärungen für Wohnungseigentum oder von Erbbaurechten oder von Grundstücksbelastungen in Form von Grundschulden oder Dienstbarkeiten sowie deren Eintragung und Löschung.
Wir begleiten Sie als Unternehmen und Unternehmer/In in allen notariellen Bereichen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts und stehen Ihnen für die sach- und interessengerechte Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, bei Umwandlungs- und Umstrukturierungsvorgängen und registerrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Auch bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Gesellschafter- oder Hauptversammlungen sind unsere Notarin und unsere Notare gerne behilflich.
Die erbrechtliche Nachfolgeplanung ist geprägt durch ein komplexes Zusammenwirken von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, ehelichem Güterrecht und Steuerrecht. Unsere Notarin und unsere Notare beraten Sie im Vorfeld der Beurkundung bei der sach- und interessengerechten Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Übertragungsverträgen und Gesellschaftsverträgen, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Unsere Notarin und unsere Notare helfen Ihnen auch in Nachlassverfahren, bei Erbauseinandersetzungen und bei der Beantragung von Erbscheinen.