Coronavirus und Betriebsratsarbeit
Die aktuelle Pandemie betrifft zwangsläufig auch und in besonderem Maße die gesamte Arbeitswelt. Dabei kommt der Rechtswirksamkeit von Beschlüssen des Betriebsrats eine besondere Bedeutung zu, die etwa im Zusammenhang mit der Einführung von Kurzarbeit oder dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen erforderlich sind.