Rechtsanwalt Neumann informiert den Vorstand des AWRRW über Neuerungen im Verpackungsrecht

Am 06.05.2021 hat der Bundestag das „Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“ beschlossen. Das in der Praxis kurz als „VerpackG2“ bezeichnete Gesetz bringt zahlreiche Änderungen im Verpackungsrecht. Neben der Implementierung von Mehrweg-Alternativen im To Go-Bereich betrifft dies u.a. die Ausweitung der Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Systeme, die Erweiterung des Einwegpfandes und die Einführung eines Mindestrezyklatanteils bei bestimmten Einwegkunststoffgetränkeflaschen. Hinzu kommt die Inpflichtnahme von elektronischen Marktplätzen und sog. Fulfillment-Dienstleistern im Zusammenhang mit der Systembeteiligung und Registrierung von Verpackungen.

Die Änderungen des VerpackG2 sind in großen Teilen am 03.07.2021 und am 01.01.2022 bereits in Kraft getreten. Am 01.07.2022 folgen die Regelungen zur Erweiterung der Registrierungspflicht und zur Inpflichtnahme von elektronischen Marktplätzen und sog. Fulfillment-Dienstleistern. Ab 01.01.2023 gilt die Pflicht zum Angebot von Mehrwegalternativen. 

Rechtsanwalt Janosch Neumann informiert am 07.04.2022 den Vorstand des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. über die Neuerungen sowie deren Auswirkungen für die kommunale Praxis. Ein reger Austausch ist zu erwarten.

Ansprechpartner

Janosch Neumann

Öffentliches Recht und Vergabe, Bauen und Immobilien

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