Rechtliche Vorgaben für die Verwendung von Verpackungen in der Gastronomie

Das Thema Abfallvermeidung steht angesichts der Klimakrise im Fokus der Öffentlichkeit. Der europäische und der deutsche Gesetzgeber haben dies aufgegriffen und Regelungen erlassen, mit denen die Abfallvermeidung stärker vorangetrieben werden soll. Bezogen auf den Bereich der Gastronomie ist die Verwendung bestimmter „Einwegkunststoffe“ nicht mehr erlaubt und darüber hinaus bestehen je nach Größe der Betriebe unterschiedliche Verpflichtungen zum Einsatz von Mehrwegangeboten beim Verkauf von zubereiteten Speisen.

Der Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. (AWRRW) hat in Zusammenarbeit mit der IHK zu Düsseldorf, der IHK Mittlerer Niederrhein sowie der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid am Dienstag, den 15.08.2023, in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie“ angeboten. In diesem kostenfreien Seminar wurde sowohl über die gesetzlichen Vorgaben informiert als auch aus dem Blick der Lebensmittelüberwachung dargestellt, wie eine aus hygienischer Sicht sichere Handhabung und Verwendung von Mehrwegverpackungen im Tagesgeschäft erfolgen kann.

Rechtsanwalt Janosch Neumann hat mit seinem Vortrag „Rechtliche Vorgaben für die Verwendung von Verpackungen in der Gastronomie“ den fachlichen Teil der Veranstaltung eröffnet.

Die Vortragsfolien von Rechtsanwalt Neumann können links über den Button heruntergeladen werden.

Ansprechpartner

Janosch Neumann

Öffentliches Recht und Vergabe, Bauen und Immobilien

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