Zum 01.01.2021 werden wir unsere öffentlich-rechtliche Praxis mit Frau Dr. Stephanie Terfehr weiter ausbauen. Frau Dr. Terfehr ist als Fachanwältin für Verwaltungsrecht auf das öffentliche Bau- und Planungsrecht sowie das baubezogene Umweltrecht spezialisiert.
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Archives for News
JUVE Handbuch 2020/21 würdigt Baurechtsabteilung und öffentlich-rechtliche Kompetenz von Heinemann
Im jüngst veröffentlichten JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/21 würdigt der JUVE-Verlag einmal mehr unsere Baurechtsabteilung. Bei dieser Gelegenheit hebt der JUVE Verlag auch unsere vorhandene öffentlich-rechtliche Kompetenz hervor.
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Baurechtsabteilung von Heinemann & Partner und RA Prof. Bröker erneut ausgezeichnet!
Im Februar dieses Jahres hat die WirtschaftsWoche unsere Sozietät als „Top Kanzlei Baurecht 2020“ ausgezeichnet. RA Prof. Bröker wurde zudem als „Top Anwalt Baurecht“ hervorgehoben. Nun ist unsere Baurechtsabteilung ein weiteres Mal ausgezeichnet worden, vom Handelsblatt im Rahmen des Best Lawyers-Ranking.
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HEINEMANN als TOP KANZLEI 2020 für Baurecht ausgezeichnet
Die Zeitschrift WirtschaftsWoche - das führende Wirtschaftsmagazin in Deutschland - hat unsere Sozietät in die Liste der renommiertesten Kanzleien für Baurecht aufgenommen. Rechtsanwalt Prof. Jörn Bröker wird als besonders empfohlener Anwalt geführt.
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Rechtsanwalt Janosch Neumann zum Lehrbeauftragten ernannt!
Unser Rechtsanwalt und Partner Janosch Neumann ist von der DIA - Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH zum Lehrbeauftragten für das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht ernannt worden.
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HEINEMANN als TOP KANZLEI 2019 für Arbeitsrecht ausgezeichnet
Die renommierte WirtschaftsWoche hat unsere Sozietät in die Liste der besten Kanzleien für Arbeitsrecht aufgenommen.
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Rechtsanwalt Jörn Bröker zum Honorarprofessor ernannt!
Unser Partner und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Jörn Bröker ist von der Hochschule Bochum in Anerkennung seiner wissenschaftlichen Leistungen zum Honorarprofessor ernannt worden.
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EuGH: Betriebsübergang bei Trägerwechsel für den Betrieb einer städtischen Einrichtung
Insbesondere in der Krise oder im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens stellt sich für Investoren und Mitbewerber die Möglichkeit, einen erhaltenswerten Teil des Unternehmens zu einem günstigen Preis zu übernehmen und fortzuführen oder in das eigene Unternehmen einzugliedern. In der Regel ist von dem Erwerber beabsichtigt, einen Unternehmensteil oder einzelne (wesentliche) Vermögensgegenstände (sog. assets) aus dem Unternehmen zu erwerben.
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