Bankrecht

Unsere Tätigkeit im Bereich des Bankrechts umfasst alle Bereiche des Bankprivatrechts, wie z. B. das Einlagen- und Kreditgeschäft, der Zahlungsverkehr und das Kreditsicherungsrecht sowie der Wertpapierhandel.

Wir haben uns insbesondere auf den in der Praxis wichtigen Bereich der Absatzfinanzierung spezialisiert. Zur Absatzfinanzierung gehört das gesamte Leasing-, Factoring- und Mietkaufgeschäft sowie die gewerbliche Finanzierung des Anlage- und Umlaufvermögens durch Kreditinstitute.

 

Ansprechpartner

Rechtanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Rechtsanwältin und Notarin

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