Erbrecht
Wir beraten Sie umfassend auf dem Gebiet des Erbrechts.
Klare und rechtssichere Nachlassregelungen erfordern eine intensive Auseinandersetzung mit den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um späteren familiären und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und steuerlichen Nachteilen vorzubeugen.
Wir bieten daher eine an den jeweiligen familiären bzw. unternehmerischen Bedürfnissen ausgerichtete Beratung bei der interessengerechten Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Dabei richten wir unsere besondere Aufmerksamkeit auf das komplexe Zusammenspiel erbrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der Gestaltung von Verträgen zur lebzeitigen Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
Da vielfach auch unter künftigen Erben das Bedürfnis besteht, Regelungen über einen zu erwartenden Nachlass eines noch lebenden Dritten zu treffen, unterstützen wir Sie ferner bei der Gestaltung von entsprechenden Erbschaftsverträgen und legen besonderen Wert darauf, rechtssichere Regelungen zu treffen.
Ist der Erbfall bereits eingetreten, beraten und vertreten wir Sie insbesondere
- bei der Erbauseinandersetzung,
- bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.