Daily Archives 25/03/2020

Corona-Krise: Temporärer Verzicht auf das Erfordernis eines allseitigen Einverständnisses als Voraussetzung für eine präsenzlose Beschlussfassung bei der GmbH

Die mit der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie ergriffenen Schutzmaßnahmen, insbesondere der Einschränkung der Versammlungsfreiheit von Personen, führen dazu, dass Unternehmen verschiedener Rechtsformen zum Teil nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen ihrer zuständigen Organe in den vorgesehenen Versammlungen (z.B. der Hauptversammlung einer Ak-tiengesellschaft oder Gesellschafterversammlung einer GmbH) in dem gesetzlich und/oder satzungsmäßig vorgesehenen Rahmen unter Einhaltung der formellen Voraussetzungen herbeizuführen.
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Coronavirus und Betriebsratsarbeit

Die aktuelle Pandemie betrifft zwangsläufig auch und in besonderem Maße die gesamte Arbeitswelt. Dabei kommt der Rechtswirksamkeit von Beschlüssen des Betriebsrats eine besondere Bedeutung zu, die etwa im Zusammenhang mit der Einführung von Kurzarbeit oder dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen erforderlich sind.
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