Am 03. Juli 2021 sind zahlreiche rechtliche Neuregelungen zu Einwegkunststoffen in Kraft getreten, die der Umsetzung der sog. EU-Einwegkunststoffrichtlinie dienen. Konkret geht es um die neue Einwegkunststoffverbotsverordnung und die neue Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung sowie diverse Änderungen im Verpackungsgesetz. Einige der Neureglungen treten erst nach einer Übergangszeit in Kraft. Wir stellen die wesentlichen Änderungen vor.
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