Mit einstweiligem Beschluss vom 10.02.2023 hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erstmals mit der vorzeitigen Besitzeinweisung für eine LNG-Anbindungsleitung befasst. In unserem Beitrag vom 30.04.2023 haben wir dazu berichtet. Am 26.10.2023 hat das BVerwG die Hauptsacheentscheidung verkündet und kürzlich die Entscheidungsgründe veröffentlicht. Darauf bezieht sich der vorliegende Beitrag.
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