Dienstvertragsrecht
Ein bedeutender Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Geschäftsbereich Arbeits- und Dienstvertragsrecht liegt in der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Organmitgliedern (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) in allen dienstvertragsrechtlichen Angelegenheiten.
Dabei geht es häufig um eine anwaltliche Unterstützung bei der Begründung, insbesondere aber anlässlich der Beendigung von Dienstverhältnissen und etwaiger Regresse.