Hochschulrecht
Im Bereich des Hochschulrechts beraten und unterstützen wir vornehmlich Hochschulen und Universitäten sowie deren (teil-)rechtsfähige Untergliederungen in allen Fragen der Hochschulorganisation und der organschaftlichen Rechte, der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen sowie der staatlichen Anerkennung privater Hochschulen. Auch in vertraglichen Angelegenheiten, etwa bei der Gestaltung und Verhandlung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen sowie bei ggf. damit korrespondierenden Fragen des Beihilferechts, können Sie uns jederzeit gerne ansprechen. Hier binden wir erforderlichenfalls unsere Experten aus dem Bereich Wirtschaft und Finanzen sowie unsere vergaberechtliche Kompetenz mit in die Beratung ein.
Erfahren sind wir auch in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Hochschulen und Universitäten im Zusammenhang mit Berufungsverfahren für Hochschulprofessoren. Das Gleiche gilt im Hinblick auf Stellenbesetzungsverfahren für Kanzler oder Rektor.