Kollektivarbeitsrecht
Das Kollektivarbeitsrecht gehört ebenfalls zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht. Wir begleiten unsere Mandanten insbesondere bei Re- und Umstrukturierungen, Fusionen, sonstigen Betriebsänderungen und Betriebsübergängen sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Dies schließt die komplexe Berücksichtigung individualrechtlicher Positionen in dem Zusammenhang natürlich mit ein.
Außerdem beraten wir zu allen Fragestellungen aus dem Bereich der Unternehmensmitbestimmung, insbesondere bei Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes.
Schließlich sind wir für unsere Mandanten sowohl bundesweit vor allen Arbeitsgerichten in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren als auch in betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellenverfahren tätig.