Privates Baurecht
Das private Baurecht zählt jahrzehntelang und traditionell zu unseren Kernkompetenzen.
Das private Baurecht birgt eine Fülle spezifischer Probleme. Deren Beherrschung erfordert nicht nur spezielle Rechtskenntnisse, sondern auch die Fähigkeit, komplizierte technische, baubetriebliche und baubetriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und für technische Laien (z.B. Richter!) einfach und verständlich darzustellen.
Wir erfüllen diese Voraussetzungen. Langjährige Erfahrung im Umgang mit allen Problemen des privaten Baurechts und hochgradige Spezialisierung versetzen uns in die Lage, unsere Auftraggeber kompetent und umfassend zu beraten und deren Interessen erfolgreich und effektiv wahrzunehmen.
Wir beraten und vertreten u.a. in der Baubranche tätige Konzerne sowie deren Tochtergesellschaften, kleinere und mittelständische Bauunternehmen, Banken, Versicherungen, Kommunen und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, aber auch private Bauherren in allen Phasen der Realisierung jeglichen Bauvorhabens. Dabei leisten wir insbesondere:
- rechtliche Begleitung bei Vorbereitung, Entwurf, Verhandlung und Abschluss von Bauverträgen,
- baubegleitende Rechtsberatung und -vertretung in allen Phasen des Baugeschehens,
- Beratung im Umgang mit Kündigungen und/oder Insolvenzen am Bau Beteiligter,
- rechtliche Beratung bei gestörten Bauabläufen und im Umgang mit Nachträgen,
- begleitende Beratung in der Abrechnungsphase,
- umfassende bauprozessuale Vertretung sowohl vor den staatlichen Gerichten als auch in Schiedsgerichts- oder Schiedsgutachterverfahren.
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