Berg- und Abgrabungsrecht

Das Bergrecht einschließlich des Abgrabungsrechts ist seit der Gründung unserer Kanzlei eines unserer zentralen Tätigkeitsfelder.

Wir unterstützen Investoren, Bergbauunternehmen und Kommunen bei der Realisierung von planungsbedürftigen Vorhaben, insbesondere

  • bei Auseinandersetzungen um die Zulassung bergbaulicher Vorhaben (Betriebsplanzulassungen),
  • bei bergrechtlichen Grundabtretungen (Enteignungen),
  • in Fragen der ordnungsrechtlichen Haftung für Tagesbrüche und sonstige Gefahren aus verlassenen Grubenbauen oder Schächten,
  • bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche nach dem Bergschadensrecht und
  • bei Auseinandersetzungen aus Verträgen über die Nutzung von Grundstücken zur Gewinnung von Bodenschätzen.

Bei Vorhaben der Bodenschätzegewinnung, die nicht dem Bergrecht unterliegen, unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung der – je nach Einzelfall erforderlichen – bau-, abgrabungs-, immissionsschutz- oder wasserrechtlichen Zulassungsverfahren.

Besondere Aufmerksamkeit richten wir auf die möglichst frühzeitige Bewältigung von Nutzungskonflikten, die sich insbesondere aus den Anforderungen des Naturschutzrechts oder des Wasserrechts ergeben können, und wirken im Falle der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung auf eine effiziente und wirtschaftlich angemessene Gestaltung des Prüfungsverfahrens hin.

Über die Betreuung der Vorhabenplanung und des Genehmigungsverfahrens hinaus stehen wir Ihnen bei allen Rechtsfragen während des Betriebs, der Stilllegung und Wiedernutzbarmachung oder Renaturierung zur Seite.

Bei der Entwicklung von Konzepten für eine eventuelle Zweitnutzung ausgebeuteter Lagerstätten zur Entsorgung von Reststoffen nutzen wir unsere Expertise im Abfallrecht, um optimale Lösungen zu erreichen.

Rechtsanwalt

Lehrbeauftragter für das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

0201 1095 720 | jneumann@raehp.de